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	<title>Segler &#38; Skipper&#124;Nachrichten&#124;News Pressemeldungen - sailing-yachting &#187; Rechtsberatung-Finanzierung-Versicherungen</title>
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		<title>Bootskriminalität</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Nov 2011 08:04:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsberatung-Finanzierung-Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[NEUBACHER wurde in den letzten Jahren durch die anhaltend hohe und stetig steigende Anzahl von Fällen in der Bootskriminalität schwer gebeutelt. Besonders betroffen waren wir von den zunehmenden Zahlen an Diebstählen von Außenbordmotoren und Z-Antrieben. Aber auch ganze Boote sind von ihren Liegeplätzen verschwunden, die über uns versichert waren. Darum hier unser Rat: 1. Sichern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table style="float: left; width: 100px;" border="0" cellspacing="3" cellpadding="1">
<tbody>
<tr>
<td align="center" bgcolor="#ffffff"><a href="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/wp-content/uploads/tdomf/3018/200811%20037%20%28Small%29.jpg" ><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-3021" title="Willkommen bei NEUBACHER. Sie sind auf der Suche nach einer  Bootsversicherung, Yachtversicherung oder Schiffsversicherung? Unser Unternehmen ist immer eine der ersten Adressen, wenn es um den Versicherungsschutz Ihres Bootes, Ihrer Yacht oder Schiffes geht. Egal ob es sich um eine kleine Segeljolle, ein Motorboot oder um eine Superyacht handelt:" src="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/wp-content/uploads/tdomf/3018/200811%20037%20%28Small%29-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>NEUBACHER wurde in den letzten Jahren durch die anhaltend hohe und stetig steigende Anzahl von Fällen in der Bootskriminalität schwer gebeutelt. Besonders betroffen waren wir von den zunehmenden Zahlen an Diebstählen von Außenbordmotoren und Z-Antrieben. Aber auch ganze Boote sind von ihren Liegeplätzen verschwunden, die über uns versichert waren. Darum hier unser Rat:<br />
1. Sichern Sie Ihr Boot und Ihren Außenborder zusätzlich, z.B. mit Ketten, Schlössern, Alarmanlagen oder GPS-Peilsender. Nutzen Sie nach Möglichkeit VDS anerkannte Sicherungen.<span id="more-3018"></span><br />
2. Prüfen Sie, ob der Außenborder besser gegen Wegnahme geschützt werden kann, z.B. durch Mitnahme von Bord während des Stilllegens, durch Aufbewahrung in einer Halle oder in der heimischen Garage.<br />
3. Lassen Sie den Außen – oder Innenbordmotor von der Wasserschutzpolizei codieren.<br />
4. Achten Sie auf widerstandsfähige Tür-, Fenster- und Lukenbeschläge, Sicherheitszylinder an Kajütentüren und Lenkradsperren.<br />
5. Verschließen Sie Kajüte und Backkisten.<br />
6. Entfernen Sie leicht demontierbare und wertintensive Ausrüstungsgegenstände und lassen Sie keine Wertgegenstände an Bord.<br />
7. Fotografieren Sie Ihr Boot und notieren Sie alle techn. Daten wie z.B. Hersteller, Motor- Gerätenummern von Boot, Motor, nautischen und technischen Geräten.<br />
8. Sollten Sie ein gebrauchtes Boot erwerben, achten Sie auf die Rumpfnummer (CIN – Craft Identification Number). Wird Ihnen ein Boot ohne oder mit &#8220;überarbeiteter&#8221; CIN angeboten, erkundigen Sie sich genau nach der Herkunft und den Besitzverhältnissen des Bootes. Es könnte gestohlen sein.<br />
Ein besonderer Hinweis gilt der Codierung der Bootsmotoren. Ohne eindeutige Identifizierungs– und Eigentumskennzeichnungen an den Motoren wird die Beweisführung bei der Sicherstellung von vermutlich entwendeten Bootsmotoren erheblich erschwert. Außerdem werden als codiert gekennzeichnete Bootsmotoren deutlich uninteressanter für einen kriminellen Zugriff.<br />
Prüfen Sie auch Ihre Versicherungsbedingungen ob es Auflagen zum Diebstahlschutz gibt. Einige Anbieter fordern bereits VDS anerkannte Sicherungen.<br />
Feststellen konnten wir in der Vergangenheit auch immer wieder, das Geschädigte nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatten, diese zahlt nur, wenn das ganze Boot gestohlen wird, ist nur der Motor verschwunden gehen Sie bei ihrer Versicherung leer aus.<br />
Jeder Diebstahl ist unverzüglich der Polizei und dem Versicherer bzw. Makler zu melden.<br />
Jörg Neubacher<br />
<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/goto/http://www.neubacher-marine.de/"  target="_blank">NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH</a><br />
Friedensstraße 21; 19053 Schwerin<br />
Tel. 0385/733982 Fax. 0385/733983<br />
www.neubacher-marine.de Mail:info@neubacher-marine.de</p>
<p><a href="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/wp-content/uploads/tdomf/3018/200811 037 (Small).jpg" >200811 037 (Small).jpg (36 KB)</a></p>
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		<title>Die All-Gefahrendeckung in der Yachtkaskoversicherung</title>
		<link>http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/die-all-gefahrendeckung-in-der-yachtkaskoversicherung/</link>
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		<pubDate>Sun, 13 Nov 2011 07:12:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsberatung-Finanzierung-Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Viel Wind um die All Gefahrendeckung in der Bootsversicherung und Yachtversicherung Die Vorteile der so genannten All Gefahrendeckung gegenüber der Einzelgefahrendeckung liegen klar auf der Hand und zwar weil zum einen alles das versichert ist, was nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen wurde und zum anderen, sie für eine Beweislastumkehrung im Schadenfall sorgt. Allerdings ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table style="float: left; width: 100px;" border="0" cellspacing="3" cellpadding="1">
<tbody>
<tr>
<td align="center" bgcolor="#ffffff"><a href="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/wp-content/uploads/tdomf/2987/Stephan%20%28Medium%29%20%28Small%29.JPG" ><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-2990" title="Die Vorteile der so genannten All Gefahrendeckung gegenüber der Einzelgefahrendeckung liegen klar auf der Hand" src="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/wp-content/uploads/tdomf/2987/Stephan%20%28Medium%29%20%28Small%29-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Viel Wind um die All Gefahrendeckung in der Bootsversicherung und Yachtversicherung<br />
Die Vorteile der so genannten All Gefahrendeckung gegenüber der Einzelgefahrendeckung liegen klar auf der Hand und zwar weil zum einen alles das versichert ist, was nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen wurde und zum anderen, sie für eine Beweislastumkehrung im Schadenfall sorgt. Allerdings ist All Gefahrendeckung nicht gleich All Gefahrendeckung. Aus Gründen des Wettbewerbs wurden in den letzten Jahren immer wieder neue Leistungen in die Kaskoversicherungsbedingungen eingebaut, auf die man bei näheren hinsehen zum Teil auch verzichten könnte.<span id="more-2987"></span><br />
Ein entscheidender Punkt für die Qualität Ihrer Kaskoversicherung, sind die nicht vertraglich formulierten Ausschlüsse.<br />
Hier finden Sie einige Beispiele von schwammigen Formulierungen und Ausschlüssen diverser Anbieter, die Sie so auf keinen Fall akzeptieren sollten.<br />
Ausgeschlossen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:<br />
• Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs, sofern diese bei Antritt der Fahrt vorlag und der Versicherungsnehmer davon Kenntnis hatte oder gehabt haben musste;<br />
• Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs, sofern diese bei Antritt der Fahrt vorlag und der Fahrzeugführer davon Kenntnis hatte oder gehabt haben musste;<br />
• Ungeziefer, Ratten oder Mäuse;<br />
• Frost, Eis, Schnee;<br />
• Bruch von Zubehörteilen durch Überbeanspruchung,<br />
• mangelnde Vertäuung, mangelnde Wartung,<br />
• unbemanntes Stillliegen vor offener Küste,<br />
• bei Lagerung an Land kein ausreichender Schutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl sowie mut- und böswilliger Beschädigungen fremder Personen vorgenommen wurde,<br />
• einfaches Verlieren oder Überbordfallen loser Zubehörteile, von beweglichem Inventar, Effekten oder des Außenbordmotors,<br />
• Ausgeschlossen sind Schäden an der Maschinenanlage,<br />
der elektrisch oder durch Motor betriebenen technischen Ausrüstung;<br />
den persönlichen Effekten; dem Trailer,<br />
wenn sie nicht durch Unfall des Fahrzeuges, Brand, Blitzschlag, Explosion,<br />
höhere Gewalt, Raub oder Diebstahl, mut- oder böswillige Handlungen<br />
betriebsfremder Personen verursacht worden sind.<br />
• Schäden, die verursacht wurden oder entstanden sind, während oder weil der Versicherte eine der behördlichen Bestimmungen nicht einhält;<br />
• Wenn ein Staat oder zuständige Behörde auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nach einem Versicherungsfall des versicherten Schiffes die Hebung des Wracks und/oder Aufräumung für Rechnung des Versicherten veranlasst, so haftet der Versicherer für die entstandenen Kosten zusätzlich zur Entschädigungsleistung bis zur Höhe der Gesamtversicherungssumme.<br />
Was ist wenn die Yacht in einem privaten Hafen sinkt, oder die Versicherungssumme reicht zur Bergung und Entsorgung nicht aus?<br />
Es gibt mit Sicherheit keinen 100% Versicherungsschutz für Ihr Schiff, aber Sie sollten doch versuchen diesem Ziel möglichst nahe zu kommen.<br />
Stephan Neubacher<br />
NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH<br />
Friedensstraße 21; 19053 Schwerin<br />
Tel. 0385/733982 Fax. 0385/733983<br />
www.neubacher-marine.de mail:info@neubacher-marine.de</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Maschinenversicherung für Boots-Yachtmotoren</title>
		<link>http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/maschinenversicherung-fuer-boots-yachtmotoren/</link>
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		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 05:39:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsberatung-Finanzierung-Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Boots- und Yachtmotoren stellen einen hohen wirtschaftlichen Wert dar. Reparatur oder Neuanschaffung auf Grund eines Schadens können schnell einige tausend oder zehntausend von EURO kosten. Eine bestehende Yachtkaskoversicherung bietet in vielen Fällen keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Sie ersetzt in der Regel nur Schäden die von außen Verursacht worden sind. Bei vielen Anbietern leistet sie nicht mal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table style="float: left; width: 100px;" border="0" cellspacing="3" cellpadding="1">
<tbody>
<tr>
<td align="center" bgcolor="#ffffff"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-2939" title="Willkommen bei NEUBACHER. Sie sind auf der Suche nach einer  Bootsversicherung, Yacht-versicherung oder Schiffsversicherung?" src="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/wp-content/uploads/tdomf/2936/flagge_neu%20%28Medium%29-150x150.jpg" alt="" width="149" height="149" /></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Boots- und Yachtmotoren stellen einen hohen wirtschaftlichen Wert dar. Reparatur oder Neuanschaffung auf Grund eines Schadens können schnell einige tausend oder zehntausend von EURO kosten. Eine bestehende Yachtkaskoversicherung bietet in vielen Fällen keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Sie ersetzt in der Regel nur Schäden die von außen Verursacht worden sind. Bei vielen Anbietern leistet sie nicht mal diese Aufgaben.<span id="more-2936"></span><br />
Die NEUBACHER erweiterte Kaskoversicherung für Maschinen und Anlagen bieten einen erweiterten finanziellen Schutz gegen folgende Risiken: (innere Betriebsschäden)<br />
Versicherte Schäden und Gefahren:<br />
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;<br />
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;<br />
• Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;<br />
• Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;<br />
• Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;<br />
• Überdruck oder Unterdruck;<br />
• Sturm, Frost oder Eisgang;<br />
Sofern der Schaden an der Maschine unter Gewährleistungs- oder Garantieansprüche fällt, leistet die Versicherung subsidiär, d. h. nachfolgend zu den durchsetzbaren Ansprüchen. Etwaige Abschleppkosten sind nur über den Deckungsumfang der Kaskoversicherung versichert.<br />
Versicherte Sachen:<br />
Betriebsfertige Antriebsmaschinen und Anlagen bis zu einem Alter von 15 Jahren. Mitversichert gelten Hilfsaggregate, Pumpen, Getriebe, Wellen inkl. Lager und Schrauben. Die Versicherung gilt in Ergänzung zu einer bestehenden NEUBACHER Sportboot-Kaskoversicherung. Diese ergänzenden Bedingungen gehen den SBK vor. Nicht versichert sind Hilfs- und Betriebsstoffe.<br />
Entschädigungsleistung bei Teilschaden<br />
Der Versicherer ersetzt im Teilschaden die Kosten der Reparatur. Zu den Wiederherstellungskosten gehören im Teilschadenfall neben den eigentlichen Reparaturkosten ohne Abzüge „neu für alt“ auch sämtliche Ein- und Ausbaukosten der versicherten Sache, der Land- und Seetransport der zur Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die Kosten die durch Arbeiten am Boot sowie für das Kranen des Bootes entstehen. Sofern möglich sind generalüberholte Austauschteile zu verwenden.<br />
Bei Totalschäden wird der Zeitwert ersetzt, höchstens jedoch die Versicherungssumme.</p>
<p>Weiter Informationen zu Umfang, Bedingungen und Kosten stellen wir gerne zur Verfügung.</p>
<p>Stephan Neubacher<br />
NEUBACHER Boots-Yacht-Schiffsversicherungsmakler GmbH<br />
Tel. 0385-733982<br />
info@neubacher-marine.de<br />
<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/goto/http://www.neubacher-marine.de"  target="_blank">www.neubacher-marine.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Charterversicherungen ganz neu aufgelegt</title>
		<link>http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/charterversicherungen/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 May 2011 12:54:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsberatung-Finanzierung-Versicherungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/?p=2326</guid>
		<description><![CDATA[Yachtcharter macht jetzt noch mehr Spaß: Mit dem neuen Rundum-Sorglos-Versicherungspaket der Hamburger Yacht-Versicherung sind Charterer von der Buchung bis zur Rückgabe der Charteryacht bestens versichert – und das weltweit. Die Versicherungssummen in der Skipper-Haftpflicht-Versicherung wurden deutlich erhöht, um höhere Schadenersatzforderungen, gerade bei Schäden im Ausland, zu decken. Für Personen- und Sachschäden ist jetzt eine pauschale [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table style="float: left; width: 100px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="1">
<tbody>
<tr>
<td align="center" bgcolor="#ffffff"><img class="alignnone" title="Versicherungssumme Skipper-Haftpflicht-Versicherung: Euro 10 Millionen" src="http://www.schomacker.de/img/rahmen/logo.gif" alt="" width="71" height="72" /></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Yachtcharter macht jetzt noch mehr Spaß: Mit dem neuen Rundum-Sorglos-Versicherungspaket der Hamburger Yacht-Versicherung sind Charterer von der Buchung bis zur Rückgabe der Charteryacht bestens versichert – und das weltweit.<br />
Die Versicherungssummen in der Skipper-Haftpflicht-Versicherung wurden deutlich erhöht, um höhere Schadenersatzforderungen, gerade bei Schäden im Ausland, zu decken. Für Personen- und Sachschäden ist jetzt eine pauschale Versicherungssumme von Euro 10 Millionen enthalten – ohne eine Anhebung der Prämie.<span id="more-2326"></span><br />
Der Clou für noch mehr Absicherung: Für nur 10,00 Euro Zusatzprämie kann der Charterer zur Skipper-Haftpflicht-Versicherung eine Skipper-Rechtsschutz-Versicherung abschließen (Jahresdeckung zusätzlich Euro 20,00) und ist damit gegen viele Eventualitäten abgesichert.<br />
Gerade bei Schäden im Ausland ist oft anwaltliche Hilfe nötig – hier ist eine gute und speziell auf die Bedürfnisse von Chartercrews entwickelte Absicherung unbedingt zu empfehlen.<br />
Sinkt beispielsweise nach einer Kollision die gecharterte Yacht im Hafenbecken, braucht der Skipper möglicherweise einen Anwalt, um eine Entschädigung für den Verlust persönlicher Dinge durchzusetzen.<br />
Gerade schwerwiegende und lang andauernde Verfahren können zur großen finanziellen Belastung werden, wie nach diesem Schadenfall: Während der Skipper unter Deck kurz einen Kaffee holt, übersieht der Rudergänger einen Frachter, der den Überholvorgang eingeleitet hat. Die hastige Anweisung, sofort auszuweichen, erfolgt leider in die falsche Richtung, die Yacht fährt direkt unter den Bug des Frachters. Gegen den verantwortlichen Skipper wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.<br />
In unserer speziellen Rechtsschutz-Deckung ist unter anderem Schadenersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeitsrechtsschutz und vieles mehr enthalten.<br />
Erhöhte Versicherungssummen im Überblick:<br />
Versicherungssumme Skipper-Haftpflicht-Versicherung: Euro 10 Millionen<br />
Vermögensschäden im Rahmen der Skipper-Haftpflicht-Versicherung: Euro 300.000<br />
Charterausfallkosten im Rahmen der Skipper-Haftpflicht-Versicherung: Euro 25.000,00<br />
Deckungssumme Rechtsschutz-Versicherung: unbegrenzt, im außereuropäischen Ausland max. Euro 100.000,00, Geltung weltweit.<br />
„Wir freuen uns, dass wir unsere seit vielen Jahren im Markt etablierten Charterversicherungen noch weiter verbessern konnten – und das bei stabilen Prämien,“ so Katja Pilski, Charterexpertin bei der Hamburger Yacht-Versicherung.<br />
In einer übersichtlichen Broschüre hat die Hamburger Yacht-Versicherung alle wichtigen Absicherungen für Chartercrews zusammengefasst. Das gesamte Charterprogramm ist auch online unter www.schomacker.de zu finden und kann direkt abgeschlossen werden. Eine Zahlung per Online-Überweisung oder PayPal sorgt für sofortigen Versicherungsschutz.<br />
Besuchen Sie uns während der hanseboot Ancora Boatshow vom 26. bis zum 29. Mai in Neustadt/Holstein.<br />
Hamburger Yacht-Versicherung<br />
Ansprechpartner: Katja Pilski, Gabriele Nack<br />
Katharinenhof, Zippelhaus 2<br />
20457 Hamburg<br />
Tel. 040/36 98 49 0, Fax 040/36 98 49 49<br />
info@schomacker.de<br />
<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/goto/http://www.schomacker.de" title="Die Versicherungssummen in der Skipper-Haftpflicht-Versicherung wurden deutlich erhöht"  target="_blank">www.schomacker.de</a><br />
Ansprechpartner für die Presse: Elke Spinneker, medien&amp;mehr<br />
Telefon 04133/222660<br />
mail@medien-mehr.com</p>
<p><a href="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/wp-content/uploads/tdomf/2326/Charterbroschüre_TITEL.pdf" ></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verhalten bei einem Schiffs- oder Bootsunfall</title>
		<link>http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/verhalten-bei-einem-schiffs-oder-bootsunfall/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 16:50:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsberatung-Finanzierung-Versicherungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Kommt es auf dem Wasser zu einem Unfall ist selbstverständlich die Versorgung von Verletzten und die Beseitigung akuter Gefährdungslagen, wie die Sicherung havarierter Wasserfahrzeuge etc., die vordringlichste Aufgabe aller Beteiligten. Aber auch bei weniger schwerwiegenden Unfallereignissen ist der Schreck oft groß. Unbedachtes Verhalten in dieser Situation kann Sie teuer zu stehen kommen. Wir möchten Ihnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kommt es auf dem Wasser zu einem Unfall ist selbstverständlich die Versorgung von Verletzten und die Beseitigung akuter Gefährdungslagen, wie die Sicherung havarierter Wasserfahrzeuge etc., die vordringlichste Aufgabe aller Beteiligten.</p>
<p>Aber auch bei weniger schwerwiegenden Unfallereignissen ist der Schreck oft groß. Unbedachtes Verhalten in dieser Situation kann Sie teuer zu stehen kommen. Wir möchten Ihnen daher einige grundlegende Hinweise geben, wie Sie sich richtig verhalten.<span id="more-895"></span><br />
Beweissicherung</p>
<p>Die möglichst vollständige Dokumentation des Unfallgeschehens und der Unfallfolgen ist von großer Bedeutung. Die Verfolgung eigener Ansprüche und die Abwehr von Ansprüchen des Unfallgegners hängen davon ebenso ab wie die erfolgreiche Verteidigung im Straf- und Bußgeldverfahren.</p>
<p>Stellen Sie die entstandenen Schäden fest. Wenn möglich fertigen Sie aussagekräftige Fotografien der beteiligten Wasserfahrzeuge und der sonstigen beschädigten Gegenstände aus verschieden Perspektiven und in mehreren Detailstufen .</p>
<p>Möglichst bald nach dem Unfallereignis sollte der Unfallhergang schriftlich festgehalten und eine Unfallskizze gefertigt werden.</p>
<p>Nehmen Sie in jedem Fall die Personalien der Unfallbeteiligten sowie aller verfügbaren Zeugen auf. Notieren Sie die gegnerischen Versicherungsdaten und die Kennzeichen und Daten der am Unfall beteiligten Wasserfahrzeuge.<br />
Polizei</p>
<p>Grundsätzlich sollte bei jedem Unfall, bei dem Schäden verursacht wurden, die Polizei hinzugezogen werden. Auch wenn Sie der Meinung sind den Unfall verschuldet zu haben, liegt es in Ihrem Interesse die Unfallumstände und die entstandenen Schäden polizeilich aufnehmen zu lassen, unter anderem aus versicherungsrechtlichen Gründen.</p>
<p>Wenn der Unfallgegner auf die polizeiliche Unfallerfassung verzichten will und Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollten, kontaktieren Sie im Zweifel schon jetzt Ihren Anwalt.<br />
Schuldfrage</p>
<p>Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zum Unfallhergang zu machen, weder gegenüber der Polizei noch gegenüber dem Unfallgegner.</p>
<p>Wir empfehlen grundsätzlich, überhaupt keine Aussagen zu machen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und weisen Sie einfach darauf hin, dass Sie erst Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt halten wollen.</p>
<p>Geben Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis ab. Selbst teilweise, mündliche Schuldeingeständnisse können sich im Nachhinein als verhängnisvoll erweisen. Die Schuldfrage wird nicht am Unfallort geklärt. Es besteht überhaupt kein Anlass, hier vorschnelle Aussagen zu treffen, die später nur schwer wieder aus der Welt zu schaffen sind. Auch wenn Sie selbst überzeugt sind, den Unfall schuldhaft verursacht zu haben und es Ihnen möglicherweise leid tut, sollten Sie sich vor Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt nicht dazu hinreißen lassen, vollendete Tatsachen zu schaffen.</p>
<p>Wenn Sie diese Hinweise beherzigen, haben Sie vor Ort alles nötige getan um die unangenehmen Folgen eines Unfalls auf dem Wasser möglichst gering zu halten und etwaigen juristischen Auseinandersetzungen gelassener entgegenzusehen.</p>
<p>Sollte ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden sein, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen. Auch im Bußgeldverfahren empfiehlt sich &#8211; zumindest bei hohen Bußgeldern &#8211; eine anwaltliche Beratung.</p>
<p>Wenn Sie eigene zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, z.B. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, sollten Sie unbedingt einen mit der Materie vertrauten und im Umgang mit Haftpflichtversicherungen erfahrenen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.</p>
<p>Zwar können Sie Ihre Interessen auch selbst verfolgen, und viele Haftpflichtversicherungen wickeln Schäden auch sehr schnell ab. Die gegnerische Versicherung handelt dabei aber selbstverständlich nur in eigenem Interesse, so dass viele Geschädigte die Ihnen zustehenden Ansprüche aus Unkenntnis überhaupt nicht geltend machen bzw. nicht in angemessener Höhe.</p>
<p>Die Kosten der Rechtsverfolgung hat bei Verschulden des Gegners ebenfalls die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen. Die Tätigkeit Ihres Rechtsanwaltes ist in diesem Fall daher für Sie kostenlos. Auch insofern besteht also kein Grund auf fachkundige Hilfe zu verzichten.</p>
<p>Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa</p>
<p>Bauersfeld &amp; Partner Rechtsanwälte<br />
Friedrichstrasse 41 | 10969 Berlin<br />
Telefon: +49 (0)30-259 32 62-0<br />
Telefax: +49 (0)30 259 32 62-10<br />
E-Mail: info@advoexpress.com<br />
URL: <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/goto/http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de" >www.bauersfeld-rechtsanwaelte.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Alkohol an Steuer und Pinne</title>
		<link>http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/alkohol-an-steuer-und-pinne/</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Sep 2009 10:23:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsberatung-Finanzierung-Versicherungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/?p=559</guid>
		<description><![CDATA[Ein Schiffsführer darf nicht durch Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Medikamenten oder Drogen beeinträchtigt sein. Soviel ist allgemein bekannt. Zu den erlaubten Alkohol-Mengen bestehen für Binnen- und Seeschifffahrt unterschiedliche Gesetzeslagen. Gemäß § 1.03 Nr. 4 S. 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist es Besatzung und Schiffsführer ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille verboten, den Kurs und die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table style="float: left; width: 100px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="1">
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<td align="center" bgcolor="#ffffff"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-562" title="Zu den erlaubten Alkohol-Mengen bestehen für Binnen- und Seeschifffahrt unterschiedliche Gesetzeslagen." src="http://www.sailing-yachting.de/nachrichten-news/wp-content/uploads/559/Aufkleber3-150x150.jpg" alt="Aufkleber3.jpg" width="150" height="150" /></td>
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<p>Ein Schiffsführer darf nicht durch Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Medikamenten oder Drogen beeinträchtigt sein. Soviel ist allgemein bekannt.</p>
<p>Zu den erlaubten Alkohol-Mengen bestehen für Binnen- und Seeschifffahrt unterschiedliche Gesetzeslagen.</p>
<p>Gemäß § 1.03 Nr. 4 S. 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) ist es Besatzung und Schiffsführer ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille verboten, den Kurs und die Geschwindigkeit eines Seefahrzeuges zu bestimmen.<span id="more-559"></span></p>
<p>Nach § 3 Abs. 4 der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) darf man bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder Alkoholkonzentration in der Atemluft von 0,25 mg/l kein Seefahrzeug führen oder als Mitglied der Besatzung Tätigkeiten des Brücken- Decks- oder Maschinendienstes ausüben.</p>
<p>Diese Bestimmung gilt übrigens ebenso für für das Fahren mit Wassermotorrädern (Jetskis), Surf- und Kite-Brettern. Schiffsführer von Fahrgastschiffen und anderen weiteren Schiffen, wie Gefahrgut-Tankern dürfen bei Dienstantritt überhaupt nicht unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen.</p>
<p>Nach § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.</p>
<p>Dieser Straftatbestand findet auf den Schiffsverkehr ebenso Anwendung wie auf den Straßenverkehr.</p>
<p>Kommt es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss, steht oft eine Gefährdung des Schiffsverkehrs nach § 315a StGB im Raum. Nach dieser Vorschrift können bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden!</p>
<p>Voraussetzung für die Verwirklichung der genannten Strafdelikte ist die Fahruntüchtigkeit. Hierbei wird zwischen absoluter und relativer Fahruntüchtigkeit unterschieden.</p>
<p>Absolute Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn die von der Rechtsprechung entwickelten absoluten Höchstgrenzen erreicht werden, und zwar unabhängig von dem tatsächlich eingetretenen Rauschzustand. Die zu Alkoholdelikten im Straßenverkehr entwickelten Höchstgrenzen gelten für den Verkehr auf Wasserstraßen aber nicht ohne Weiteres.</p>
<p>Absolute Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr ist in der Vergangenheit angenommen worden bei 2,3 Promille (LG Hamm), 2,4 Promille (OLGSt Oldenburg), 1,7 Promille (LG Köln), 1,1 Promille (AG Rostock). Das Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe hat mit einem Urteil aus dem Jahr 2001 (Az Ns 1/00) die Grenze auf 1,3 Promille festgelegt. Diese Grenze ist mittlerweile anerkannt, wobei Bestrebungen erkennbar sind, einen einheitlichen Grenzwert von 1,1 Promille zu etablieren.</p>
<p>Bei lediglich mit Muskelkraft oder leistungsschwachen elektrischen Systemen betriebenen Wasserfahrzeugen, wie Paddel- und Ruderbooten, sind höhere Grenzwerte in Ansatz zu bringen.</p>
<p>Von relativer Fahruntüchtigkeit spricht man bei Blutalkoholkonzentrationen unter den absoluten Grenzwerten, wenn weitere konkrete Umstände hinzutreten, die die Fahruntüchtigkeit erweisen.</p>
<p>Dies können verschiedene objektive und subjektive Umstände sein, z.B. Trinkgewohnheit, Alter, körperliche Konstitution, Erkrankung, Übermüdung, Alkoholempfindlichkeit. Äußerlich erkennbare Ausfallerscheinungen wie Lallen und Schwanken lassen grundsätzlich auf Fahruntüchtigkeit schließen.</p>
<p>Entgegen der landläufigen Ansicht gibt es keine für die Fahrleistung unerhebliche Alkoholkonzentration. Es trifft also nicht zu, dass bei Werten unter den erlaubten 0,8 Promille bzw. 0,5 Promille keine Trunkenheitsfahrt vorliegen kann. Vielmehr hat der Bundesgerichtshof (in seiner Rechtsprechung zum Straßenverkehr) 0,5 Promille als eine bereits kritische Grenze angenommen (VRS 24,369); schon bei 0,3 Promille kann eine Fahruntüchtigkeit in Betracht kommen (VRS 19, 296; NZV 95,454).</p>
<p>Auch sehr geringe Mengen an Alkohol können daher bereits zu einer strafrechtlich beachtlichen Beeinträchtigung führen. Man denke an den Rasmus-Sherry beim Auslaufen in der prallen Mittagshitze.</p>
<p>Besondere Verantwortung trifft wie immer den Schiffsführer. Ein Schiffsführer, der seine Fähigkeit, das Schiff zu führen, durch übermäßigen Alkoholgenuss beeinträchtigt, bleibt strafrechtlich verantwortlich, auch wenn er ein anderes Crew-Mitglied das Schiff steuern lässt.</p>
<p>Es kann daher jedem Segler, insbesondere dem Schiffsführer, nur angeraten werden, während des Törns weitgehend auf alkoholische Getränke zu verzichten und sich auf das Ankerbier zu freuen. Doch selbst hier ist in Hinblick auf möglicherweise erforderlich werdende Manöver und auftretende Gefahrensituationen noch immer Zurückhaltung angezeigt.</p>
<p>Wirklich „zünftig“ sollte ein Törn erst werden, wenn Schiff oder Boot wieder fest vertäut im Hafen liegen.</p>
<p>Autor: Rechtsanwalt Axel Kujawa</p>
<p>Bauersfeld &amp; Partner Rechtsanwälte<br />
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