Mit Frostschaden auf Grund
Mittwoch, den 3. November 2010![]() |
Immer mehr Freizeitkapitäne lassen ihre Boote und Yachten im Wasser überwintern. Was ist aber wenn die Yacht, trotz aller eingeleiteten Vorsichtsmaßnahmen, durch einen Frostschaden auf Grund geht?
Was sagt Ihr Versicherer? All Gefahrendeckung?
Fehlanzeige!
Hier die Ausschlussformulierung aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Sportbootkaskoversicherung: Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch Frost, Eis……. Kompletten Beitrag lesen

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