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Letzte Pressemeldungen
Was Sie über Boots- & Yachtversicherungen wissen sollten
Versicherungsbedingungen, Irrtümer, Schadenfälle
Unter Freizeitskippern gibt es – verständlicherweise – viel Halbwissen oder gar Nichtwissen zum Thema Yachtversicherungen.
Hier versuchen wir einige Begriffe, welche uns in persönlichen Gesprächen immer wieder aufgefallen sind, zu klären.
All Gefahrendeckung:
Natürlich deckt kein Versicherer alle Gefahren, denen eine Yacht ausgesetzt ist.
Wichtig:
Sehen Sie sich die Ausschlüsse an, dort steht Alles das, was nicht versichert ist, trotz
All Gefahrendeckung.
Feste Taxe:
Der Begriff feste Taxe stammt aus dem Versicherungsvertragsgesetz und heißt nicht, das Sie im Totalschadenfall die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt bekommen.
§ 76 VVG
Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalles hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich. Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, hat der Versicherer, auch wenn die Taxe erheblich übersetzt ist, den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe zu ersetzen.
Besser ist so:
Versicherungswert ist der Neuwert der versicherten Gegenstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Neuwert ist der Betrag, der allgemein erforderlich ist, um eine neue Sache gleicher Art anzuschaffen. Die Höhe der Versicherungssumme hat diesem Neuwert zu entsprechen und gilt als feste Taxe.
Wrackbeseitigungskosten und Bergungskosten:
In vielen Bedingungen finden Sie folgende oder ähnliche Formulierungen.
Wenn auf Grund einer behördlichen Anordnung, das Wrack gehoben oder beseitigt werden muss, übernimmt der Versicherer die Kosten bis zur Summe X.
Was ist, wenn die Yacht in einer privaten Marina sinkt und keine Behörde eine Forderung stellt oder Sie die Bergung oder Rettung schon veranlasst haben?
Keine Abzüge Neu für Alt:
Das ist eine von den meisten Versicherern und Maklern gebräuchliche Formulierung.
Sie bedeutet, dass bei einem Teilschaden, die vom Schaden betroffenen Sachen, die schon etwas älter sind, ohne Abzüge ersetzt werden. Abzüge sind denkbar bei einer gegebenen Wertverbesserung durch Einbau/Reparatur neuer Teile/Sachen.
Lesen Sie Ihre Bedingungen aber bis zum Schluss. Es gibt Versicherer die einige Paragraphen weiter, genau diese Formulierungen wieder aushebeln, in dem sie diesen Anspruch auf ein bestimmtes Alter oder auf bestimmte Teile reduzieren.
Kühlwasserschlauch geplatzt, Motorschaden:
Bei einer über NEUBACHER versicherten Motoryacht vom Typ Maxum, platzte im Sommer 2007 ein Kühlwasserschlauch des äußeren Kühlkreislaufes. Der Motor wurde durch das eindringende Seewasser stark beschädigt. Die Schadenhöhe betrug 9.500 €.
Hätte sich unser Kunde zu “normalen Kaskobedingungen“, nach den Allgemeinen Kaskoversicherungsbedingungen bei einem deutschen Versicherer versichert, hätte er den Schaden aus eigener Tasche zahlen müssen.
Warum?
Hier finden Sie die Formulierung aus den gängigen AVB für Wassersportfahrzeuge aus 2008 und die Antwort.
Schäden an der Maschinenanlage, der elektrisch oder durch Motor betriebenen technischen Ausrüstung, den persönlichen Effekten, sind nur versichert, wenn sie durch Unfall des Fahrzeugs, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl, mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen verursacht worden sind.
Keine dieser genannten Gefahren hat den Schaden am Motor verursacht.
Wären Sie beim Lesen der Versicherungsbedingungen auf dieses Schadenereignis gekommen?
Segel gerissen, Fremd gehen lohnt sich nicht:
Ein über unser Unternehmen mehrere Jahre versicherter Kunde musste aus
beruflichen Gründen seinen Traditionssegler verkaufen. Er schaffte sich zum
Ausgleich eine X-Yacht an. Da sein in der Nähe wohnender, ihn wohl in allgemeinen Versicherungsfragen gut betreuenden Versicherungsmakler, auch Sportbootkaskoversicherungen vermittelt und auch an diesem Geschäft interessiert war, unterschrieb er kurzer Hand den neuen Vertrag bei diesem.
Seit April 2009 ist er wieder Kunde bei uns und die Yacht NEUBACHER versichert.
Warum?
Bei einem Sturm auf der Ostsee im Sommer 2008, wurde das Segel
stark beschädigt. Eigentlich kein Problem. Nur in den vereinbarten Kaskoversicherungsbedingungen stand, das der Versicherer Abzüge Neu für Alt vornimmt, wenn das Segel schon etwas älter ist. Er musste also neben der Selbstbeteiligung, einen erheblichen Teil für die Neuanschaffung des Segels aus eigener Tasche zahlen.
Es gibt auf dem deutschen Markt nicht viele auf Boots- und Yachtversicherungen spezialisierte Versicherungsvermittler – vielleicht an zwei Händen abzuzählen - welche Ihnen kompetent vernünftigen und umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Boot oder Ihre Yacht bieten können.
Die Firma NEUBACHER gehört mit Sicherheit dazu.
Mehr über uns unter: www.neubacher-marine.de oder 0385-733982
