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Zollbestimmungen für Wassersportfahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern


Der Törn: Nach einer Veröffentlichung vom Juli 2001 dürfen Privatyachten, die nicht in der EU beheimatet sind, jetzt 18 Monate in einem Land der EU verbleiben, bevor sie mit einer Zahlung der Mehrwertsteuer und des Zolls eingeführt werden oder das Gebiet der EU verlassen müssen, oder alternativ unter Zollverschluss kommen.
Bisher war maximal ein halbes Jahr zulässig. Diese Verordnung ist nach Auskunft der Oberfinanzdirektion Hamburg von allen Mitgliedsstaaten bindend anzuwenden.
Die Praxis sieht momentan jedoch noch anders aus:
- Das Zollamt von San Giorgio in Oberitalien hält z.B. Artikel 9 der Istanbul-Konvention von 1995 für entscheidend. Darin ist als Höchstaufenthaltsdauer sechs Monaten binnen eines Jahres festgelegt.
- Auch das griechische Finanzministerium will sich nach Informationen aus Athen weiter an die Sechs-Monats-Regelung halten.


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20.07.2006

20.07.2006

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