Im folgenden Bereich erfahren Sie, welche Vorschriften bei der Ein- und Ausfuhr zu beachten sind, wenn Sie im Rahmen einer Reise die Grenzen überschreiten. Jeder Reisende, der die Grenzen der Europäischen Gemeinschaft (EG) überschreitet, kommt mit dem Zoll in Berührung. Beim Überschreiten der Grenze führen Reisende eine Vielzahl unterschiedlicher Waren mit. Als "Waren" gelten alle beweglichen Gegenstände, z.B. auch Schmuck und Kleidung. Werden Waren beim Überschreiten der Grenze mitgeführt, so liegt unabhängig vom Willen des Reisenden und der Herkunft der Ware eine grenzüberschreitende Warenbewegung vor.