Eine Mitseglervereinbarung regelt Kosten und Haftung auf einem Chartertörn. Jede Chartercrew sollte vor dem Törn Kosten- und Haftungsfragen regeln – am besten schriftlich.
Eine Mitseglervereinbarung schützt vor Ansprüchen untereinander, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind. Punkt 5 dieser Vereinbarung (Haftungsausschluß) gilt nur für den Haftungsverzicht auf Folgen leichter Fahrlässigkeit. Gegenseitiger Haftungsausschluß bei Sach- oder Personenschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Skippers oder eines Crewmitglieds entstanden sind, kann nur durch eine sogenannte Individualvereinbarung erwirkt werden. Das ist eine separate, für den jeweiligen Törn ausgearbeitete Vereinbarung, die die Haftung infolge grober Fahrlässigkeit innerhalb der Konstellation Crew/ Skipper ausschließt.