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Einfuhr einer Yacht in die EU und Steuerbestimmungen sowie Zollfragen


Einfuhr Import Segelyacht oder Motoryacht in den Wirtschaftsraum der Europäischen Union, Steuerzahlungspflicht für Umsatzsteuer. Wer eine Segel- oder Motoryacht im nicht-EU-Ausland besitzt, und damit wieder in die Europäische Union einreist, muß einige wichtige Bestimmungen hinsichtlich Mwst, Zoll und deren Höhe bzw. Veranlagung beachten, über die häufig Wenige etwas wissen!

Dies wurde immer wieder gefragt, und so haben wir hier ein Schreiben der Oberfinanzdirektion Hamburg (mit derer freundlicher Genehmigung) im Original hinterlegt, welches man sich jederzeit ansehen kann.

Zunächst zur Flaggenführung:

Laut Auskunft des Schiffszentralregisters beim AG Hamburg ist es für die geführte Flagge relevant, wo das Schiff registriert ist, und nicht, wem es gehört, oder wo es sich befindet.
Man kann also z.B. innerhalb der EU als Deutscher auch eine beliebige andere Flagge führen, wenn die Yacht in einem anderen land registriert ist!


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06.10.2006

06.10.2006

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