Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen: Am 16. November 1994 ist das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 in Kraft getreten, ergänzt um ein Übereinkommen vom 28. Juli 1994 zur Durchführung der Regelungen zum Meeresbergbau. Bisher sind 148 Staaten (einschließlich EG) dem Seerechtsübereinkommen und 121 Staaten dem Durchführungsübereinkommen, darunter Deutschland, beigetreten. Das Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung grenzüberschreitender und weit wandernder Fischarten vom 04. August 1995 ist am 11. Dezember 2001 in Kraft getreten (der Beitritt Deutschlands erfolgte gemeinsam mit allen anderen Staaten der EU am 19. Dezember 2003). Bisher gibt es 52 Vertragsparteien.