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Auswärtiges Amt - Internationaler Seegerichtshof Hamburg (ISGH)


Der Internationale Seegerichtshof (ISGH) mit Sitz in Hamburg wurde auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens (SRÜ) der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (in Kraft getreten am 16.11.1994) geschaffen. Dem Gericht gehören 21 Richter an. Sie werden auf neun Jahre gewählt. Ihr Mandat ist erneuerbar. Alle drei Jahre wird ein Drittel des Richtergremiums neu gewählt. Bei der Zusammensetzung des Gerichtshofs sind eine Vertretung der hauptsächlichen Rechtssysteme der Welt und eine gerechte geographische Verteilung zu gewährleisten. Am 01. August 1996 fand in New York die erstmalige Wahl der Richter des Gerichtshofs durch die Vertragsstaaten statt. Zu Ihnen gehört auch der deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum, der 1999 und 2002 (bis 2008) wiedergewählt worden ist. Von 1996 bis 1999 war Prof. Wolfrum Vizepräsident des Internationalen Seegerichtshofs. Am 1. Oktober 2005 wurde Prof. Wolfrum zum Präsidenten des Internationalen Seegerichtshofs gewählt.

Der ISGH ist zentraler Bestandteil eines umfassenden Streitbeilegungssystems, dem sich die Vertragsstaaten für alle zwischen ihnen entstehenden Streitigkeiten über Auslegung oder Anwendung des SRÜ unterworfen haben. Er besitzt in einigen Fällen ausschließliche Zuständigkeiten, etwa bei bestimmten Streitigkeiten im Meeresbodenbergbau, für welche eine eigene "Kammer für Meeresbodenstreitigkeiten" vorgesehen ist. Parteien am Verfahren können hier nicht nur Staaten oder internationale Organisationen, sondern auch natürliche und juristische Personen sein. Auch bei Dringlichkeitsverfahren zur sofortigen Freigabe eines von einem anderen Staat zurückgehaltenen Schiffes besteht, falls die beteiligten Staaten sich nicht binnen zehn Tagen einigen können, eine ausschließliche und bindende Gerichtsbarkeit.


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20.07.2006

20.07.2006

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