Verwarnungs- und Bußgelder: Ziel dieses Bußgeldkataloges ist es, eine Grundlage für die Ermessensausübung der zuständigen Behörden bei der Ahndung der Ordnungswidrigkeiten zu legen, die auf oder an schiffbaren Landesgewässern und in Häfen des Landes Brandenburg durch Zuwiderhandlungen gegen die Landesschifffahrts- und Landeshafenverordnung
begangen werden.
Als Ordnungswidrigkeit können nur die Tatbestände geahndet werden, die in den
Ordnungswidrigkeitskatalogen der genannten Verordnungen mit Geldbußen bewehrt
sind. Das Bußgeldverfahren und das Verwarnungsgeldverfahren wird nach den Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes durchgeführt....