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Bootstouren in der italienischen Adria


Bootstouren in der italienischen Adria. Ein-, Ausreise: EU-Bürger benötigen Reisepass oder dergleichen. Mannschaftslisten sind zwar vorgesehen, werden aber meist nicht verlangt. Somit werden sie auch nicht abgestempelt.

Führerschein
Der Yachtführerschein ist vorgeschrieben. Die Gesetze des Heimatlandes des Skippers sind jedoch gültig.

Yachtdokumente
Die Dokumente über die Registrierung der Yacht und über die Berechtigung zur Führung der Nationalflagge sind vorgeschrieben. Die Gesetze des Registrierungslandes der Yacht sind jedoch gültig.

Versicherung
Die entsprechende Haftpflichtversicherung ist durch eine eigene Versicherungsbestätigung nachzuweisen. (Informieren Sie bitte Ihren Yachtversicherer.)


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22.09.2006

22.09.2006

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