Kornaten. Auch Transitlog oder Permit genannt. Sie setzt sich zu 70 Prozent aus einer Sicherheits- und zu 30 Prozent aus einer Leuchtfeuergebühr zusammen, gilt für ein Jahr und ist bei der Einreise über See beim Einklarieren zu entrichten. Wer mit dem Trailerboot kommt, muss sie am Urlaubsort beim Hafenamt zahlen. Die Höhe ist abhängig von Größe und Bauform (offenes Boot oder Kajütboot) der Yacht. Für ein Kajütboot von 10 bis 11 Meter Länge sind 1295 Kuna (rund 330 Mark) fällig. Die Gebühr wird für zwölf aufeinander folgende Monate ausgestellt. Clevere Skipper können also eine Jahresgebühr sparen, wenn sie zum Beispiel im ersten Urlaubsjahr im August segeln und im Folgejahr im Juli. Seit 1997 belohnt Kroatien Bootseigner, die mehrere Jahre in Folge kommen, mit einem jährlichen Verlängerungsrabatt von 10 Prozent auf den Anteil der Sicherheitsgebühr. Neu ist ab 2001, dass der Rabatt an den Schiffseigner gebunden ist; in der Vergangenheit galt er fürs Schiff. Charterkunden müssen die Gebühr meist zusätzlich zum Mietpreis entrichten. Der Großteil der vor Ort ansässigen Vercharterer verlangt in diesem Jahr pauschal 120 Mark pro Törn.