Die Verleihung des Schwarzen Adlerordens war mit der Erhebung in den preußischen Erbadel verbunden Einige Fürsten gruendeten Gesellschaften zur Integration ihres landsaessigen Adels unter dem Nobilitierungsrecht versteht man das Recht, das ein Monarch (meist der Konig oder Kaiser) Die Gesellschaft erhielt die Einwilligung von Koenig und Kirche zur Bundschließung Als Adelsgesellschaften werden Zusammenschuesse von Adeligen