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Das kann teuer werden
Wenngleich die Fortbewegung auf dem Wasser ein höchstes Freiheitserlebnis
verspricht, gilt es auch hier, einige Regelungen zu beachten. Zuwiderhandlung
oder Missachtung der selbigen kann mit Verwarnungs- oder Bußgeldern bis zu
2500Euro bestraft werden. Die finanziell günstigere Variante ist dabei
ausnahmslos das Zahlen eines Verwarnungsgeldes. In einigen Fällen ist das Bußgeld
mit bis zu 1250% höher veranschlagt, als das Verwarnungsgeld. Nur bei besonders
schweren Vergehen, wie der Gefährdung von Menschenleben oder der Nichtbefolgung
der Weisung der Schleusenaufsicht ist ein Verwarnungsgeld von vornherein
ausgeschlossen.
Aber auch weniger schwere Vergehen, können einen spürbaren Griff in die
Brieftasche zur Folge haben. Daher sollte jeder Fahrzeugbesitzer stets darauf
bedacht sein, sämtliche von den Ordnungsbehörden verlangten Papiere an Bord zu
haben. Wer die geforderten Urkunden und Nachweise nicht vorlegen kann, wird im
Falle einer Kontrolle mit bis zu 50Euro zur Kasse gebeten. Verstöße gegen die
Regelungen zur Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen werden mit 110Euro, nicht
erfolgte Mitteilungen über Änderungen der Daten von Fahrzeug oder Eigentümer,
mit Bußgeldern in Höhe von 50Euro veranschlagt. Das Fehlen der
vorgeschriebenen Bezeichnungen des Fahrzeugs bei Nacht wird gar mit 150Euro
bestraft.
Ein falsches oder forsches Führen des Fahrzeuges wird ebenfalls geahndet.
Geschwindigkeitsübertretungen werden bereits bei bis zu 3 km/h mit einem Bußgeld
von 50Euro relativ teuer. Ab 6 km/h werden gar 150Euro fällig. Wer Sperrzeichen
nicht beachtet oder die Regelungen zur Vermeidung von Sog und Wellenschlag nicht
einhält, wird mit einem Bußgeld über 250Euro zu rechnen haben. Ein wenig
teurer noch, wird es für den Fahrzeugführer, der Fahrzeugen mit gefährlichen
Gütern zu nahe kommt. In diesem Fall werden bis zu 300Euro verlangt. Vor allem
das Führen eines Fahrzeuges unter Alkohol, Drogen, unter Medikamenteneinfluss
oder bei Übermüdung bedeutet einen großen finanziellen Einschnitt. Zwischen
100 und 2500Euro werden fällig, wird ein solcher Verstoß festgestellt.
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